Gesetzliche Ruhezeiten
In der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr sind gesetzliche Ruhezeiten einzuhalten. In diesem Zeitraum ist der Einsatz von lärmenden Tätigkeiten zu unterlassen. Rasen mähen gehört auch dazu. Manche Ihrer Nachbarn haben Kleinkinder, die in dem Zeitraum schlafen. Außerdem ist es auch ein Gebot der Rücksichtnahme, dass sich alle daran halten.