Parken in der Ortslage

Die hiesige Straßenverkehrsbehörde wurde seitens der Straßenmeisterei Bad Kreuznach darüber informiert, dass aufgrund der Parksituation auf den klassifizierten Straßen K 45 und K 48 kein uneingeschränkter Winterdienst gewährleistet werden kann. Grund hierfür ist das Parken der Anlieger! Ein Passieren mit Schneeschild ist an manchen Stellen nicht möglich! Ich bitte alle Fahrzeughalter*innen ihr Parkverhalten kritisch zu hinterfragen. Meist reicht der gesunde Verstand aus, um zu erkennen, wo man parken kann und wo nicht. Der Außendienst der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen hat angekündigt, die Örtlichkeit zukünftig anzufahren und ggfls. gesetzliche Haltverbote (zu geringe Restbreite) ahnden und entsprechende Bußgeldbescheide zu verhängen.

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