Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Seit dem 1. Oktober ist die gesetzliche Schonzeit für brütende und nistende Vögel beendet. Daher besteht nun wieder die Möglichkeit, erforderliche Rückschnittarbeiten durchzuführen.
Ich bitte alle Eigentümer und Nutzungsberechtigten von privaten Grundstücken zu prüfen, ob Bäume, Hecken und Sträucher zurückgeschnitten werden müssen.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass öffentliche Straßen und Gehwege, Straßenbeleuchtungen sowie Verkehrs- und Hinweisschilder nicht beeinträchtigt oder verdeckt werden und die Sicht im Straßenverkehr nicht behindert wird. Auch zu den Nachbargrundstücken sollte auf einen ordnungsgemäßen Rückschnitt von Hecken und Sträuchern geachtet werden.

