Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Ich möchte hiermit Grundstückseigentümer*innen auf das Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an Straßen und Gehwegen hinweisen. Insbesondere an Einmündungen und Straßenkreuzungen muss der Aufwuchs auf Privatgelände so zurückgeschnitten werden, dass Sichtachsen freigehalten werden. Es kann nicht sein, dass es zu Gefährdungen im Straßenverkehr kommt, weil Hecken, Bäume, etc. auf Privatgelände nicht zurückgeschnitten werden! Weiterhin müssen auch Bäume und Sträucher an Wirtschaftswegen so geschnitten werden, dass die Wirtschaftswege durch den landwirtschaftlichen Verkehr uneingeschränkt genutzt werden können. Die Hecken und Sträucher sind so zurückzuschneiden, dass es auch während der anstehenden Vegetationsphase nicht zu Beeinträchtigungen kommt.