Befahren von Wald- und Wirtschaftswegen

Liebe Dichtelbacher*innen,

es gibt viele Beschwerden, was das unberechtigte Befahren von Wald- und Wirtschaftswegen angeht. Ich möchte an dieser Stelle wiederholt darauf hinweisen, dass das Befahren der Wald- und Wirtschaftswege grundsätzlich nur für berechtigte Personen zulässig ist (z.B. Landwirte oder Forstwirtschaft). Das gilt auch für landwirtschaftliche Wege, vor denen kein „Durchfahrt-verboten-Schild“ steht.

Auf der angrenzenden Gemarkung – der Stadt Ingelheim – kam es in den letzten Wochen immer wieder zu illegalen Müllablagerungen in großen Mengen. Dies führt dazu, dass insbesondere in diesem Bereich zukünftig mit Kontrollen zu rechnen sein wird. Wer ohne Berechtigung durch den Wald fährt, muss mit Bußgeldverfahren rechnen.

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