Überprüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die Ortsgemeinde als Träger des Friedhofs verpflichtet, einmal pro Jahr alle Grabsteine auf ihre Standsicherheit überprüfen zu lassen und dies zu dokumentieren. Die diesjährige Überprüfung findet am 21.09.2020 statt.Folgende Gräber werden wegen Standunsicherheit/Ungepflegtheit und Ablauf der Ruhefrist (30 Jahre) abgeräumt.