Neubaugebiet “Auf der Heide”

Zu diesem Thema präsentierte Herr Busch einige Fakten bezüglich Breitbandversorgung. Es ist beabsichtigt die 12 Bauplätze im neuen Gebiet mit Glasfaserkabel von der Rheinböllenerstraße 2 über den Kuhbergweg zu versorgen.

Dann liegt das Glasfaserkabel zumindest einmal im Seeland und es muss beraten werden wie wir dann eine etwaige Verteilung im Seeland weiter voranbringen. Die elektrische Anbindung mit 20KV für die Hausanschlüsse soll vom Trafohäuschen im Seeland über den Feldweg Richtung Kuhberg und dann in das Neubaugebiet verlegt werden. In diesen Versorgungsgraben wird dann auch Glasfaserleerrohr verlegt.

Zum gleichen Thema präsentierte dann unser Planer Herr Bertil Mensebach zunächst den Sachstand der Planung für das Neubaugebiet. Hier gab es schon viele Gespräche mit dem LBM bezüglich der Einfahrt zum Neubaugebiet von der K45 und der Einfahrt zum Friedhofparkplatz. Weiterhin wurden Möglichkeiten zur Kanal- und Oberflächenentwässerung gesucht, die sich jedoch als schwierig erweisen, da viele Vorgaben der unteren Wasserbehörde zu berücksichtigen sind. Auch das alte Regenrückhaltebecken muss neu vermessen und eventuell vergrößert werden, um den Vorgaben gerecht zu werden.

Alles in allem gibt es noch einiges abzustimmen, um den Planungsentwurf in die Offenlage zu bringen. Dazu gehören auch die Textlichen Festsetzungen für das Neubaugebiet. Diese Festsetzungen wie: Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, Bauweise und Dachformen sowie Traufhöhe und Firsthöhe werden vom Gemeinderat festgelegt.

Diese Daten wurden zunächst einmal von der Kreuzwies Teil II vorgetragen und diskutiert. Nun kann jedes Ratsmitglied sich in Ruhe nochmals damit befassen und in der nächsten Sitzung sollen dann die Textlichen Festsetzungen beschlossen werden. Anschließend gehen die erarbeiteten Unterlagen in die Offenlegung.

Sobald eventuell eingehende Anregungen und Einwände gewürdigt wurden bzw. ausgeräumt sind, kann der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen durch den Gemeinderat beschlossen werden und wird rechtskräftig.

Planungsentwurf zum Download

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