Für Gartenbesitzer relevant: Das Laub entsorgen

Seitdem in unserer Verbandsgemeinde der Grünschnitt nicht mehr auf den Strauchschnittplatz gebracht werden darf gab es immer wieder auch die Frage und teils widersprüchliche Informationen darüber, wie nun mit dem Laub im Herbst verfahren werden soll.

Wir hatten von der Ortsgemeinde also nochmal bei der RHE auf offiziellem Weg nachgefragt und die Information erhalten, dass es für das Laub explizit keine neuen Regelungen gibt. Es darf also wie zuvor sowohl auf dem Strauchschnittplatz – dort muss es verteilt werden – als auch über die Biotonne oder in einem eigenen Komposter entsorgt werden.

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