Hinweis zur Straßenverkehrsordnung

An Kreuzungen oder Einmündungen ohne Schilder, Ampeln oder Polizeiregelung hat immer das Fahrzeug Vorfahrt, das von rechts kommt. Dies gilt insbesondere in der Straße „Lauschhütte“. Die Ortsgemeinde hat die Hinweisschilder auf diese Regelung in der Lauschhütte – auf Bestrebungen des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen – vor einigen Jahren entfernen müssen. Wir bitten um Beachtung!

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