Friedhofsangelegenheiten

Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof
Die Verantwortlichkeit für Gefahren von nicht mehr sicher aufgestellten Grabsteinen obliegt zunächst dem Grabnutzungsberechtigten. Er ist in der Regel nach den Friedhofssatzungen auch verpflichtet, die Standsicherheit zu 
kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Gefahren beseitigt werden.
Jedoch obliegt dem Friedhofsbetreiber (Ortsgemeinde) eine Überwachungspflicht dahingehend, dass die Grabnutzungsberechtigten ihren Pflichten auch nachkommen. Daher muss eine, in der Satzung geregelte, regelmäßig wiederkehrende Prüfung durch den Friedhofsträger (Ortsgemeinde) erfolgen. 
Bisher wurde in Dichtelbach diese Standsicherheitsprüfung vom 
Ortsbürgermeister selbst durchgeführt. Jedoch lag kein Schulungsnachweis vor und ein Prüfgerät wurde auch nicht benutzt. Grabsteine die nicht ordnungsgemäß waren, wurden umgelegt und die Grabnutzer informiert. 
Nun hat uns die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen darauf 
hingewiesen, dass nur fachgeschultes Personal mit  entsprechendem Prüfgerät diese Prüfungen durchführen darf und anschließend eine Dokumentation zu erstellen ist. Dies bedeutet, eine Person zu schulen, die Daten der Prüfung zu erfassen, das Prüfergebnis zu hinterlegen und den Grabverantwortlichen mit 
Bescheid über das Prüfergebnis und Fristsetzung zur Wiederherstellung der Standsicherheit unter Androhung von Ersatzvornahme zu informieren. 
Dies ist bisher nicht ordnungsgemäß erfolgt und kann so weiterhin nicht durchgeführt werden.  Da wir genug Platz auf dem Friedhof haben, wurde es auch nicht so eng gesehen, dass Gräber (wenn sie gepflegt wurden) auch weit über die gesetzliche Liegefrist vorhanden sind. Auf der anderen Seite nimmt die Zahl der Grabnutzungsberechtigen, die verantwortlich für die Gräber sind, stark ab, je länger ein Grab vorhanden ist. Dies bedeutet, dass dann keine Angehörigen mehr vorhanden sind und die Ortsgemeinde diese Gräber abräumen muss.
Wir haben nun unser Gräberprüfbuch mit den uns bekannten Grabnutzungsberechtigten/Angehörigen ergänzt und eine Vorabprüfung durchgeführt.

Dabei wurde festgestellt, dass ca. 8-10 Gräber nicht mehr standsicher sind. Es handelt sich meistens um Gräber deren Ruhefrist schon seit 15 und mehr Jahren abgelaufen sind.

Der Gemeinderat hat nun folgendes beschlossen:

  1. Die Ortsgemeinde Dichtelbach lässt ab 2020 die periodischen Prüfungen durch eine Fachfirma durchführen. Dies wird durch die Verbandsgemeinde koordiniert. Das Ergebnis der Prüfung (nur bei Standunsicherheit) wird den  Grabnutzungsberechtigten/ Angehörigen nach einer Überprüfung mitgeteilt.
  2. Die Ortsgemeinde wird nun vor der ersten Prüfung durch eine Fachfirma einen Container bestellen und die nicht mehr standsicheren Gräber abräumen.   
  3. Folgende Gräber werden nun wegen Standunsicherheit/ Ungepflegtheit und Ablauf der Ruhefrist (30 Jahre) abgeräumt. 
    Feld 3a Else Schlitter 1989
    Feld 3a Peter Sauer 1950
    Feld 4   Hildegard Kamrath 1990
    Feld 4    Peter Weber 1967
    Feld 4    Luise Weber 1968
    Feld 4    Heinrich Wendling 1976
    Feld 4    Georg Stauer 1976
    Feld 4    Eva Hartl 1975
    Feld 2b  Anna Schäfer 1969
    Feld 2b  Gertrud Schäfer 1971
    Feld 2b  Jakob Kemmer 1971
    Feld 2b  Gertrude Kirschner 1972 
  4. Möchten Grabnutzungsberechtigte/Angehörige Gräber einebnen lassen, die nicht hier aufgeführt sind, können sie sich an der Aktion beteiligen. 

Grünschnittcontainer auf dem Friedhof
Ein leidiges Thema was wieder angesprochen werden muss. Wir haben letzte Woche 10 leere Weinflaschen und einige Grablichter aus Plastik, aus dem Grünschnitt holen müssen. Das ist völlig unnötig. Bitte trennen sie den Müll wie zu Hause auch oder der Container kommt weg.

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